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Rechtsprechung
   BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3518
BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R (https://dejure.org/2007,3518)
BSG, Entscheidung vom 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R (https://dejure.org/2007,3518)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - B 2 U 15/05 R (https://dejure.org/2007,3518)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - Vermutung - Anscheinsbeweis - Vorliegen aller Voraussetzungen - Tatsachenvermutung - Widerlegung - außerberufliche Einwirkung - Lungenkrebs - Bronchialkarzinom - berufsbedingte Asbestfaserstaubdosis von 25 ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit; Kausalität; Vermutung; Anscheinsbeweis; Vorliegen aller Voraussetzungen; Tatsachenvermutung; Widerlegung; außerberufliche Einwirkung; Lungenkrebs; Bronchialkarzinom; berufsbedingte Asbestfaserstaubdosis v ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Lungenkrebserkrankung als Berufskrankheit i.S.d. Berufskrankheiten-Verordnung (BKV); Feststellung eines Zusammenhangs zwischen arbeitsbedingter Asbestexposition und Krebserkrankung; Ausschluss beruflich bedingter Einwirkungen als Krankheitsursache ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Berufskrankheit - Nr 4104 - Lungenkrebs - Kausalität - Tatsachenvermutung - berufsbedingte Asbestfaserstaubdosis von 25 Faserjahren - Nikotinabusus

  • Judicialis

    BKV Anl 1 Nr 4104 Alt 3; ; SGB VII § 9 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 4104 Alt. 3; SGB VII § 9 Abs. 3
    Anerkennung von Lungenkrebs als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung, Kausalität bei außerberuflicher Einwirkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ist Asbestfaserstaub-Dosis von mindestens 25 Faserjahren nachgewiesen, liegt Tatsachenvermutung für Krebserkrankung vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 594
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen im Recht der BKen gilt, wie auch sonst in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Theorie der wesentlichen Bedingung, die der Senat in seinen Entscheidungen vom 9. Mai 2006 (- B 2 U 1/05 R - vorgesehen für BSGE und SozR sowie - B 2 U 26/04 R - mwN) zusammengefasst dargestellt hat.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen im Recht der BKen gilt, wie auch sonst in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Theorie der wesentlichen Bedingung, die der Senat in seinen Entscheidungen vom 9. Mai 2006 (- B 2 U 1/05 R - vorgesehen für BSGE und SozR sowie - B 2 U 26/04 R - mwN) zusammengefasst dargestellt hat.
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R
    Der Tenor des angefochtenen Berufungsurteils war lediglich insoweit neu zu fassen, als eine entsprechende Feststellung ausgesprochen wird, wie sie der Kläger im Revisionsverfahren auch ausdrücklich begehrt (vgl dazu BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 RdNr 4 f).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 25/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Pleuraasbestose -

    Auszug aus BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R
    Enthält allerdings die einzelne Listennummer "harte" Kriterien wie hier die Nr. 4104 den Nachweis der Einwirkung einer berufsbedingten Asbestfaserstaub-Dosis von mindestens 25 Faserjahren und sind diese im Vollbeweis nachgewiesen, liegt eine Tatsachenvermutung vor, die auf die Verursachung der festgestellten Krebserkrankung iS der Listennummer schließen lässt (vgl BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 25/03 R -).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 7/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R
    Von daher gibt es auch in derartigen Fallgestaltungen keinen "Automatismus" zur Bejahung des Ursachenzusammenhangs allein aufgrund des Vorliegens entsprechender Einwirkungen und einer bestimmten Erkrankung (vgl BSG Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 7/05 R - zur BK nach Nr. 4302 der Anlage zur BKV).
  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 11/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rettungssanitäter - Anerkennung einer PTBS als

    Dem steht nicht entgegen, dass der Verordnungsgeber bestimmte Einwirkungsdosen - mit einer damit verbundenen tatsächlichen Kausalitätsvermutung im Einzelfall - als Voraussetzung in den Tatbestand einer BK aufnehmen kann, wenn nur bei deren Erreichen die generelle Geeignetheit im Sinne einer Dosis-Wirkungs-Beziehung wissenschaftlich gesichert ist (vgl zur BK Nr. 4104 BSG Urteil vom 30.1.2007 - B 2 U 15/05 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4104 RdNr 24) .
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

    Die Wesentlichkeit ist vielmehr zusätzlich und eigenständig nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweils begründeten Versicherung zu beurteilen (BSG vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, RdNr 37; BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 15/05 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4104 Nr. 2 RdNr 23) .

    Auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange die andere Ursache keine überragende Bedeutung hat (BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 15/05 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4104 Nr. 2, RdNr 22) .

    Für BKen, die "harte Kriterien" enthalten, wie die BK Nr. 4104, die die Einwirkung einer berufsbedingten Asbestfaserstaub-Dosis von 25 Faserjahren verlangt, hat der Senat allerdings entschieden, dass bereits bei Nachweis dieser in der Norm selbst genannten Einwirkungsgröße eine Tatsachenvermutung für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Krebserkrankung und der Einwirkung von Asbest besteht (vgl BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 15/05 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4104 Nr. 2 RdNr 24 ff) .

    Andernfalls bliebe angesichts vielfältiger, in ihren Wirkungen und Wechselwirkungen nur teilweise bekannter und erforschter gesundheitsschädlicher Umwelteinflüsse, denen jeder in seinem persönlichen Umfeld in mehr oder weniger großem Umfang ausgesetzt ist, die vom Verordnungsgeber aufgestellte Vermutung weitgehend bedeutungslos (so BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 15/05 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4104 Nr. 2 RdNr 27) .

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Aus dem Vorliegen der arbeitstechnischen Voraussetzungen kann angesichts der multifaktoriellen Entstehung von bandscheibenbedingten Erkrankungen der LWS (BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5, RdNr 26) nicht automatisch auf das Bestehen der Anspruchsvoraussetzungen der BK 2108 geschlossen werden; vielmehr müssen medizinische Kriterien hinzukommen (BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, RdNr 19; BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 15/05 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4104 Nr. 2, RdNr 23; vgl BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 7/05 R - UV-Recht Aktuell 2006, 510 zur BK nach Nr. 4302 der Anlage zur BKV; BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 34/03 R - USK 2004-107) .
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8710
OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05 (https://dejure.org/2007,8710)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2007 - 2 U 15/05 (https://dejure.org/2007,8710)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 2 U 15/05 (https://dejure.org/2007,8710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz der materiellen Schäden aufgrund einer rechtswidrig erteilten und vom Verwaltungsgericht auf Nachbarwiderspruch hin aufgehobenen Baugenehmigung; Rechtmäßigkeit einer Änderungsgenehmigung; Wirksamkeit der Verjährungsbestimmung in einem ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § ... 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 278 Satz 1; ; BGB § 634 a Abs. 1 Nr. 2 n. F.; ; BGB § 635; ; BGB § 638 a. F.; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 3; ; OBG § 11 Abs. 1; ; OBG § 11 Abs. 2; ; OBG §§ 38 ff.; ; OBG § 38 Abs. 1; ; OBG § 38 Abs. 1 lit. b; ; OBG § 38 Abs. 2 lit. a; ; OBG § 39 Abs. 1; ; OBG § 39 Abs. 1 lit. b; ; OBG § 39 Abs. 2 lit. a; ; OBG § 39 Abs. 3; ; OBG § 39 Abs. 4; ; OBG § 41 Abs. 1; ; OBG § 44 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 65; ; BbgBO § 6 Abs. 5, Abs. 4; ; AGBG § 1 Abs. 2; ; AGBG § 1 Abs. 18 Satz 1; ; AGBG § 11 Nr. 10 f.; ; HOAI § 15; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; BauO 2003 § 51 Abs. 1 Satz 1; ; BauO 1998 § 63 Abs. 1 Satz 1; ; BauO NRW § 60 Abs. 2; ; VwVfG § 48

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen rechtswidrig erteilter Baugenehmigung - Anwendbarkeit des OBG -Brandenburg auch auf rechtswidriges Handeln der Baubehörden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02

    Pflicht der Baubehörde zur Unterrichtung des Bauherrn über einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
    Zwar ist in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass nicht nur objektive, sondern auch subjektive Gesichtspunkte der Annahme eines haftungsrechtlich schutzwürdigen Vertrauens bereits in einer den Haftungstatbestand als solchen ausschließenden Weise entgegenstehen können (vgl. BGH, NZBau 2004, 103 f).

    Eine andere Beurteilung der Haftung schon auf Tatbestandsebene ist auch nicht gerechtfertigt, weil der Kläger einen Architekten eingeschaltet hatte (vgl. hierzu etwa BGH, NZBau 2004, 103 f., betreffend die Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung an eine Architekten GbR).

    Abgesehen davon, dass diese ausweislich des Schreibens vom 13. Juli 1998 jedenfalls zu diesem Zeitpunkt bestehende Kenntnis nicht bedeutet, dass der Kläger vom Nachbarwiderspruch "zeitnah" nach Erteilung der Baugenehmigung vom 18. August 1997 wusste (was das Landgericht nach Beweisaufnahme nicht feststellen konnte), würde selbst die Kenntnis vom erhobenen Widerspruch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. a. a. O., NZBau 2004, 103 f.) das schutzwürdige Vertrauen des Bauherrn nicht vollständig in Wegfall bringen, sondern lediglich zu einer größeren Eigenverantwortung führen, der über § 254 BGB (hier § 39 Abs. 4 OBG) Rechnung zu tragen ist.

  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90

    Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
    Zu § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW, der dem § 38 Abs. 1 lit. b OBG und der Vorschrift auch im Übrigen wörtlich entspricht, hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte bereits vielfach entschieden, dass dieser als Anspruchsgrundlage auch bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln der Baubehörden in Betracht kommt (vgl. etwa BGHZ 125, 258 m. w. N.; sowie - jeweils dokumentiert bei juris - Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88, m. w. N.; Beschluss vom 16. Januar 1992, III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; NJW 1993, 2615, 2616; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2001, 18 U 233/01, dokumentiert bei BeckRS 2006, Nr. 11375; OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 1992, 7 U 136/91, dokumentiert in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW, www.justiz.nrw.de/nrwe).

    Dies folgt daraus, dass der Begriff der "Maßnahme" in diesem Sinne bewusst weit gefasst ist und auch begünstigende Verwaltungsakte einschließt (vgl. - wiederum zum gleich lautenden § 39 Abs. 1 lit. b OBG NRW - die oben zitierten Entscheidungen; BGH, Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88; zum Inaussichtstellen einer positiven Entscheidung über eine Bauvoranfrage: Beschluss vom 16. Januar 1992, Az.: III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; zum Bauvorbescheid: OLG Düsseldorf, a. a. O.).

  • BGH, 27.02.1992 - III ZR 204/90

    Klage eines Bauherrn auf Schadensersatz wegen Vornahme einer ordnungsbehördlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
    Zu § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW, der dem § 38 Abs. 1 lit. b OBG und der Vorschrift auch im Übrigen wörtlich entspricht, hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte bereits vielfach entschieden, dass dieser als Anspruchsgrundlage auch bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln der Baubehörden in Betracht kommt (vgl. etwa BGHZ 125, 258 m. w. N.; sowie - jeweils dokumentiert bei juris - Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88, m. w. N.; Beschluss vom 16. Januar 1992, III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; NJW 1993, 2615, 2616; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2001, 18 U 233/01, dokumentiert bei BeckRS 2006, Nr. 11375; OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 1992, 7 U 136/91, dokumentiert in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW, www.justiz.nrw.de/nrwe).

    Dies folgt daraus, dass der Begriff der "Maßnahme" in diesem Sinne bewusst weit gefasst ist und auch begünstigende Verwaltungsakte einschließt (vgl. - wiederum zum gleich lautenden § 39 Abs. 1 lit. b OBG NRW - die oben zitierten Entscheidungen; BGH, Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88; zum Inaussichtstellen einer positiven Entscheidung über eine Bauvoranfrage: Beschluss vom 16. Januar 1992, Az.: III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; zum Bauvorbescheid: OLG Düsseldorf, a. a. O.).

  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 274/88

    Begriff der Maßnahme i.S.d. § 39 OBG NW (Ordnungsbehördengesetz NRW) -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
    Zu § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW, der dem § 38 Abs. 1 lit. b OBG und der Vorschrift auch im Übrigen wörtlich entspricht, hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte bereits vielfach entschieden, dass dieser als Anspruchsgrundlage auch bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln der Baubehörden in Betracht kommt (vgl. etwa BGHZ 125, 258 m. w. N.; sowie - jeweils dokumentiert bei juris - Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88, m. w. N.; Beschluss vom 16. Januar 1992, III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; NJW 1993, 2615, 2616; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2001, 18 U 233/01, dokumentiert bei BeckRS 2006, Nr. 11375; OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 1992, 7 U 136/91, dokumentiert in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW, www.justiz.nrw.de/nrwe).

    Dies folgt daraus, dass der Begriff der "Maßnahme" in diesem Sinne bewusst weit gefasst ist und auch begünstigende Verwaltungsakte einschließt (vgl. - wiederum zum gleich lautenden § 39 Abs. 1 lit. b OBG NRW - die oben zitierten Entscheidungen; BGH, Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88; zum Inaussichtstellen einer positiven Entscheidung über eine Bauvoranfrage: Beschluss vom 16. Januar 1992, Az.: III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; zum Bauvorbescheid: OLG Düsseldorf, a. a. O.).

  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
    Dies hat der Bundesgerichtshof wiederholt klargestellt (etwa BGH NJW 2002, 432 ff.) und sich damit insbesondere gegen eine Fehlinterpretation älterer Judikate (etwa NJW 1997, 2174 "Mühlheim-Kärlich") gewandt.
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 63/00

    Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendes Verschulden des Bauherrn bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
    Dies hat der Bundesgerichtshof wiederholt klargestellt (etwa BGH NJW 2002, 432 ff.) und sich damit insbesondere gegen eine Fehlinterpretation älterer Judikate (etwa NJW 1997, 2174 "Mühlheim-Kärlich") gewandt.
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
    An diese (verwaltungs-) rechtliche Beurteilung ist das Gericht des Amtshaftungsprozesses gebunden (BGH, NJW 2003, 3693, 3696, ständige Rechtsprechung); dies gilt auch im Verhältnis zu dem seinerzeit nach § 65 VwGO beigeladenen Kläger.
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
    Zu § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW, der dem § 38 Abs. 1 lit. b OBG und der Vorschrift auch im Übrigen wörtlich entspricht, hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte bereits vielfach entschieden, dass dieser als Anspruchsgrundlage auch bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln der Baubehörden in Betracht kommt (vgl. etwa BGHZ 125, 258 m. w. N.; sowie - jeweils dokumentiert bei juris - Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88, m. w. N.; Beschluss vom 16. Januar 1992, III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; NJW 1993, 2615, 2616; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2001, 18 U 233/01, dokumentiert bei BeckRS 2006, Nr. 11375; OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 1992, 7 U 136/91, dokumentiert in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW, www.justiz.nrw.de/nrwe).
  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 242/85

    Entschädigungsanspruch eines Verkehrsteilnehmers bei feindlichem Grün

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
    Zur entsprechenden Regelung des § 39 Abs. 2 lit. a OBG NRW hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18. Dezember 1986, Az.: III ZR 242/85, dokumentiert bei juris) ausgeführt: "Diese Regelung ist bewusst abweichend von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB, der bereits eine anderweitige Ersatzmöglichkeit für den Ausschluss des Ersatzanspruchs genügen lässt, getroffen worden.
  • BGH, 13.07.1993 - III ZR 22/92

    Kein Schadensersatz bei Baugenehmigung trotz Altlasten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
    Zu § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW, der dem § 38 Abs. 1 lit. b OBG und der Vorschrift auch im Übrigen wörtlich entspricht, hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte bereits vielfach entschieden, dass dieser als Anspruchsgrundlage auch bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln der Baubehörden in Betracht kommt (vgl. etwa BGHZ 125, 258 m. w. N.; sowie - jeweils dokumentiert bei juris - Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88, m. w. N.; Beschluss vom 16. Januar 1992, III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; NJW 1993, 2615, 2616; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2001, 18 U 233/01, dokumentiert bei BeckRS 2006, Nr. 11375; OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 1992, 7 U 136/91, dokumentiert in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW, www.justiz.nrw.de/nrwe).
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 13/01

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Amtshaftung wegen rechtswidriger

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 33/94

    Schutzzweck der Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Sicherstellung der

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 18 U 233/01

    Schadensersatz wegen Erteilung eines rechtswidrigen Bauvorbescheides und zweier

  • OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 136/91

    Schadensersatz wegen eines rechtswidrigen Bauvorbescheids der

  • OLG Brandenburg, 25.11.2008 - 2 U 28/07

    Amtshaftung: Entschädigungsanspruch gegen einen Landkreis auf Grund einer

    Der Anwendungsbereich dieser ordnungsrechtlichen Entschädigungsnorm ist - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 08.05.2007 zum Az.: 2 U 15/05 entschieden hat - auch in Ansehung der Tätigkeit der brandenburgischen Bauordnungsbehörden eröffnet.

    Ein die Zurechnung nach § 278 BGB auslösendes Sonderverhältnis zwischen Bauherr und Baugenehmigungsbehörde ist jedenfalls nach Erlass der rechtswidrigen Baugenehmigung anzunehmen, nämlich in Gestalt des öffentlich-rechtlichen Entschädigungsverhältnisses gem. §§ 38 ff. OBG bzw. des Schuldverhältnisses gem. § 839 BGB (vgl. Urteil des Senats vom 08.05.2007, 2 U 15/05).

    Der Geschädigte ist Gefolge seiner in § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmten Pflicht, andere Schuldner vorrangig in Anspruch zu nehmen, nicht gehalten, Ansprüche zu verfolgen, deren Bestehen rechtlich zweifelhaft oder deren Realisierung tatsächlich ungewiss ist (vgl. Senatsurteil vom 08.05.2007, Az.; 2 U 15/05).

  • OLG Brandenburg, 25.03.2011 - 2 U 3/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung in Brandenburg: Schadensersatzansprüche

    Anknüpfungspunkt für die Stellung als Sonderordnungsbehörde ist gemäß § 11 Abs. 1 BbgOBG nicht ihre Bezeichnung als solche, sondern allein der Umstand, dass der Behörde durch das jeweilige Fachrecht Aufgaben der Gefahrenabwehr zugewiesen sind (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 08.05.2007, Az. 2 U 15/05, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 27).

    Zwar ist der Begriff bewusst weit gefasst (vgl. BGH NJW 1983, 1795 m. w. N. zu § 41 Abs. 1 b) NWOBG a. F.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 08.05.2007, Az. 2 U 15/05, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 28) und erfasst somit jede nach außen wirkende Handlung einer Ordnungsbehörde.

  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 14/09

    Amtshaftung: Fehlerhaft erteilte Rechtsbehelfsbelehrung in einem Vorbescheid über

    Der Begriff der Maßnahme ist bewusst weit gefasst (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 08.05.2007, Az. 2 U 15/05, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 28; OLG Köln NZV 2004, 95 zum gleichlautenden § 39 Abs. 1 b NWOBG) und erfasst damit auch die fehlerhafte Formulierung eines Bescheides.

    Dies ergibt sich bereits aus dem von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB abweichenden Wortlaut des § 38 Abs. 2 a BbgOBG (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 08.05.2007, Az. 2 U 15/05, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 31; Urteil vom 25.11.2008, Az. 2 U 28/07, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 34).

  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07

    Rangrücktritt bezüglich Altschulden einer vormaligen LPG: Auslegung einer

    Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht ist nicht zu berücksichtigen, da dieses nur dem Anspruch auf Leistung entgegengehalten werden kann, nicht aber der Feststellung des Rechtsverhältnisses als solchem entgegensteht (OLG Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2007 - 2 U 15/05).
  • VG Cottbus, 21.12.2017 - 3 K 757/16

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

    Zum amtspflichtgemäßen Handeln des Amtswalters ist erforderlich aber auch ausreichend, dass er bei der Rechtsanwendung die Gesetzes- und Rechtslage unter Zuhilfenahme der ihm zu Gebote stehenden Hilfsmittel sorgfältig und gewissenhaft prüft und sich danach aufgrund vernünftiger Überlegungen eine vertretbare Rechtsmeinung bildet (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2007 - 2 U 15/05 -, juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 25.04.2017 - 3 K 720/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Zum amtspflichtgemäßen Handeln des Amtswalters ist erforderlich aber auch ausreichend, dass er bei der Rechtsanwendung die Gesetzes- und Rechtslage unter Zuhilfenahme der ihm zu Gebote stehenden Hilfsmittel sorgfältig und gewissenhaft prüft und sich danach aufgrund vernünftiger Überlegungen eine vertretbare Rechtsmeinung bildet (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2007 - 2 U 15/05 -, juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.08.2005 - 2 U 15/2005   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,45369
OLG Bremen, 11.08.2005 - 2 U 15/2005 (https://dejure.org/2005,45369)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.08.2005 - 2 U 15/2005 (https://dejure.org/2005,45369)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. August 2005 - 2 U 15/2005 (https://dejure.org/2005,45369)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Bremen, 11.08.2005 - 2 U 15/05
    Im Ansatzpunkt seiner Überlegungen ist dem Kläger darin Recht zu geben, dass die Rückführung eines von der Bank (Sparkasse) bewilligten, ungekündigten Kredits in der Zeit der Krise auch dann als inkongruente Handlung im Sinne des § 131 InsO einzustufen ist, wenn sie durch Saldierung im Kontokorrent erfolgt ( BGH ZIP 05, 659; NJW 03, 360, 361; Urt. des Senats v. 11.03.04 - 2 U 32/03 ).

    Eine Zahlung der Frau ... als Dritte auf ihre eigene Bürgschaftsschuld kann in insolvenzrechtlicher Hinsicht nicht der Anfechtung unterliegen, sie ist für die §§ 129 ff. insO ohne Relevanz (vgl. BGH NJW 03, 360, 361).

    Unschädlich ist schließlich auch der Umstand, dass die Zahlung von der Beklagten auf dem Kontokorrentkonto saldiert und nicht auf einem gesonderten Sicherheitenerlöskonto verbucht wurde, für die Frage der Anfechtung hier ohne Bedeutung; denn entscheidend ist, dass die Leistung (anders als in den Fällen BGH ZIP 05, 659 und NJW 03, 360, 361 sowie dem Fall, der dem Urteil des Senats v. 11.03.04 - 2 U 32/03 - zugrunde lag) nicht der Schuldnerin zuzurechnen war, deren Vermögen hierdurch verkürzt wurde, sondern der Sicherungsgeberin, die damit eine eigene Verbindlichkeit aus § 765 BGB ablöste.

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus OLG Bremen, 11.08.2005 - 2 U 15/05
    Im Ansatzpunkt seiner Überlegungen ist dem Kläger darin Recht zu geben, dass die Rückführung eines von der Bank (Sparkasse) bewilligten, ungekündigten Kredits in der Zeit der Krise auch dann als inkongruente Handlung im Sinne des § 131 InsO einzustufen ist, wenn sie durch Saldierung im Kontokorrent erfolgt ( BGH ZIP 05, 659; NJW 03, 360, 361; Urt. des Senats v. 11.03.04 - 2 U 32/03 ).

    Unschädlich ist schließlich auch der Umstand, dass die Zahlung von der Beklagten auf dem Kontokorrentkonto saldiert und nicht auf einem gesonderten Sicherheitenerlöskonto verbucht wurde, für die Frage der Anfechtung hier ohne Bedeutung; denn entscheidend ist, dass die Leistung (anders als in den Fällen BGH ZIP 05, 659 und NJW 03, 360, 361 sowie dem Fall, der dem Urteil des Senats v. 11.03.04 - 2 U 32/03 - zugrunde lag) nicht der Schuldnerin zuzurechnen war, deren Vermögen hierdurch verkürzt wurde, sondern der Sicherungsgeberin, die damit eine eigene Verbindlichkeit aus § 765 BGB ablöste.

  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 129/03

    Verbotene Rückgewähr von Einlagen durch Tilgung einer durch eine

    Auszug aus OLG Bremen, 11.08.2005 - 2 U 15/05
    Im Ansatzpunkt seiner Überlegungen ist dem Kläger darin Recht zu geben, dass die Rückführung eines von der Bank (Sparkasse) bewilligten, ungekündigten Kredits in der Zeit der Krise auch dann als inkongruente Handlung im Sinne des § 131 InsO einzustufen ist, wenn sie durch Saldierung im Kontokorrent erfolgt ( BGH ZIP 05, 659; NJW 03, 360, 361; Urt. des Senats v. 11.03.04 - 2 U 32/03 ).

    Unschädlich ist schließlich auch der Umstand, dass die Zahlung von der Beklagten auf dem Kontokorrentkonto saldiert und nicht auf einem gesonderten Sicherheitenerlöskonto verbucht wurde, für die Frage der Anfechtung hier ohne Bedeutung; denn entscheidend ist, dass die Leistung (anders als in den Fällen BGH ZIP 05, 659 und NJW 03, 360, 361 sowie dem Fall, der dem Urteil des Senats v. 11.03.04 - 2 U 32/03 - zugrunde lag) nicht der Schuldnerin zuzurechnen war, deren Vermögen hierdurch verkürzt wurde, sondern der Sicherungsgeberin, die damit eine eigene Verbindlichkeit aus § 765 BGB ablöste.

  • OLG Hamm, 05.11.2002 - 19 U 41/02

    Zwangstrennung von 0190er-Verbindungen

    Auszug aus OLG Bremen, 11.08.2005 - 2 U 15/05
    Bei der Frage der Leistungserbringung ist auf den Horizont des Leistungsempfängers abzustellen (BGH NJW 03, 760, 761).
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Rechtsprechung
   BSG - B 2 U 15/05 B   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,10065
BSG - B 2 U 15/05 B (https://dejure.org/9999,10065)
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